Die Bewerbungsfrist ist der Zeitraum in dem der Antrag auf Zulassung zum Studium bei hochschulstart.de gestellt werden kann und endet mit dem Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist.
Zu einem Wintersemester endet die Frist am
- 31. Mai, 24:00 Uhr, des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung* vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de bewerben möchten. [sog. Alt-Abiturienten]
- 15. Juli, 24:00 Uhr, des laufenden Jahres für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung* zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben. [sog. Neu-Abiturienten]
Zu einem Sommersemester endet die Frist am
- 15. Januar, 24:00 Uhr, für alle Bewerber
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt der Speicherung des Datensatzes bei hochschulstart.de.
Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums.
Bei allen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen! Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängern sich die Fristen nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§31 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - VwVfG NW).